Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage zur Abrechnung in meiner letzten Abschlagszahlung (keine Kostenübernahme durch KK da ich weit über 18 bin).
Ein Mitte Juli geklebtes Band an einem Weißheitszahn im OK (dass dieses Band notwendig wurde stellte sich erst im Laufe der Behandlung heraus) löste sich Mitte September, also nach gerade mal nach zwei Monaten wieder ab. Ich habe es natürlich sofort wieder Ankleben lassen. Mein KFO rechnet diese Reparatur aber mit gut 30 € zusätzlich zum ersten Kleben ab. Gilt in diesem Fall nicht eine Art Gewährleistungspflicht des Behandelnden? Wenn der KFO eine Apparatur nicht hinreichend gut befestigt, muss er nachbessern, aber doch nicht den Patienten ein zweites Mal abkassieren... ?
Muss ich diese Reparatur also nun wirklich bezahlen oder nicht?
Beste Grüße
Beißerchen DD